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Lumo
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Parkregeln Empty Parkregeln

Mo Sep 28, 2020 5:41 pm
Als Parken im Sinne der Regeln gilt:
ein Fahrzeug länger als drei Minuten an einer Stelle abzustellen,
ein Fahrzeug mit /brake abzustellen
oder ein Fahrzeug mit /park abzustellen.






Das Entfernen eines Fahrzeugs bedeutet:
das Respawnen bzw. Unspawnen eine Fahrzeuges,
das Markieren eines Fahrzeuges zum Abschleppen durch ein Teammitglied und das anschließende Abschleppen durch einen beliebigen Spieler
oder das administrative Löschen eines Fahrzeuges, wenn der Abschleppvorgang technisch ohne Nutzung von Adminbefehlen nicht möglich ist oder das jeweilige Fahrzeug eine erhebliche und nicht durch Respawnen des Fahrzeuges behebbare Behinderung darstellt.







Es gelten folgende Parkregeln


Parken von Landfahrzeugen ist erlaubt:


  • auf Parkplätzen mit markierten Stellplätzen: Jedes Fahrzeug muss vollständig innerhalb eines Stellplatzes stehen. Eine Ausnahme bilden übergroße Fahrzeuge, die in der entsprechenden Dimension die Markierung so weit wie notwendig überschreiten dürfen.
    auf Parkplätzen ohne markierte Stellplätze: Das Parken ist überall erlaubt, solange das Fahrzeug keine Behinderung darstellt.



  • in Fahrtrichtung rechts neben der und parallel zur Straße, jedoch so nah an der Straße wie möglich: Die linken Räder müssen sich direkt rechts neben der weißen Linie befinden. Ist keine weiße Linie vorhanden, so müssen sich die linken Räder direkt rechts neben der Bordsteinkante befinden. Ist keine Bordsteinkante vorhanden, so müssen sich die linken Räder mit einer Reifenbreite Abstand rechts neben der Fahrbahn befinden.




  • auf Privatgrundstücken mit Zustimmung des Eigentümers (Als Mieter erhält man automatisch die Erlaubnis, auf dem betreffendem Grundstück zu parken. Der Eigentümer kann diese Erlaubnis jedoch widerrufen.)







Parken von Fluggeräten ist erlaubt:

auf dem Vorfeld eines Flugplatzes
auf Privatgrundstücken, von denen ohne Verlassen des Grundstücks abgehoben werden kann, mit ausdrücklicher Einwilligung des Eigentümers
für Helikopter zusätzlich auf öffentlichen Hubschrauberlandeplätzen






Parken von Fahrzeugen ist verboten:

in der näheren Umgebung (ca. 15 Meter) eines Parkverbotschildes auf der jeweiligen Straßenseite



  • auf öffentlichen Grünanlagen
    bei Blockierung von Aus- und Durchfahrten sowie nutzbaren Garagen
    in allen No-DM-Zonen (Eine Ausnahme bilden Parkplätze mit markierten Stellplätzen. Jedoch ist beim Taxijob und am Bahnhof in San Fierro das Parken verboten.)
    an Stellen, an denen neu vom Server gekaufte Fahrzeuge spawnen











Handel mit Fahrzeugen:
Der Verkäufer eines Fahrzeugs muss sicherstellen, dass der Käufer freien Zugriff darauf hat. (Demzufolge dürfen keine in einer Fraktionsbase geparkte Fahrzeuge an Fraktionsfremde verkauft werden.)
Der Käufer eines Fahrzeugs muss sicherstellen, dass es unmittelbar nach dem Kauf regelgemäß ge /park t ist.






Wichtig:
Falsch geparkte Fahrzeuge werden ohne Vorwarnung entfernt.
Neben der Entfernung eines falsch geparkten Fahrzeuges kann bei einem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß gegen die Parkregelung zusätzlich eine der Spielzeit und der Schwere des Verstoßes angepasste, verhältnismäßige Sanktion erteilt werden.
Die Fahrer von in No-DM-Zonen falsch geparkten Fahrzeugen erhalten pro Vergehen einen zweitägigen Warn, unabhängig davon, wie viele Warns bereits vorhanden sind. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die dem Spieler nicht gehören (also auch für Serverfaggios).
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